Vertragsarzt oder Privatarzt ist an einem Praxisstandort tätig
Zusammenarbeit mehrerer Ärzte innerhalb eines gemeinsamen Praxisstandortes
Zusammenarbeit mehrerer Ärzte, verteilt auf mehrere Praxisstandorte
Zusammenarbeit von mindestens zwei Ärzten als Angestellte bzw. Vertragsärzte; Möglichkeit des Anschlusses anderer nichtärztlicher Heilberufe (Pflegedienst, Apotheker etc.)
Vertragsarzt oder Privatarzt kann an weiteren Orten weitere Praxen führen
Denken Sie daran: Der Praxissitz muss durch ein Praxisschild kenntlich gemacht werden. Folgende Angaben sind darauf zu machen: