GKV Versorgungsstrukturgesetz

Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) soll die Tätigkeit als niedergelassener Vertragsarzt vor allem in ländlichen Regionen gefördert werden.

Das Gesetz steuert dazu demographiebedingten Versorgungsengpässen entgegen; Flexibilisierung und Deregulierung eröffnen darüber hinaus größere Handlungsspielräume vor Ort. Gleichzeitig wird die vertragsärztliche Vergütung flexibilisiert und regionalisiert.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt in der Schaffung eines neuen Versorgungsbereiches für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, an der sich alle niedergelassenen Fachärzte sowie Krankenhäuser beteiligen können, die die vom Gesetzgeber festgelegten und vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu präzisierenden Anforderungen erfüllen.

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