Angestellter in der öffentlichen Apotheke

Gut 52 Prozent aller Apotheker arbeiteten 2010 als Angestellte in öffentlichen Apotheken. Hinzu kamen knapp 18.000 Apothekenleiter. Das macht deutlich, welche Bedeutung die öffentliche Apotheke nach wie vor für die Tätigkeit als angestellter Apotheker besitzt: In den allermeisten Fällen ist die Apotheke der erste – und gewünschte – Arbeitsplatz im Anschluss an die bestandene Pharmazeutische Prüfung.

Nach den Bestimmungen der Bundes-Apothekerordnung ist es die vornehmliche Aufgabe des Apothekers, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Und nach den Regelungen des Paragraphen 1 Apothekengesetz obliegt den öffentlichen Apotheken „die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“.

Berufsbild

Das Berufsbild des Apothekers in der öffentlichen Apotheke (Offizin) hat sich im Laufe der Jahre stark gewandelt. Während der Apotheker früher vor allem für die Herstellung der dem Patienten individuell verordneten Rezepturen zuständig war, steht heutzutage die Information und Beratung des Patienten in allen Fragen rund um das Arzneimittel im Vordergrund. Die Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke nimmt dagegen heute nur noch einen geringen Teil der Tätigkeit des Apothekers ein.

Der Apotheker trägt die Verantwortung für die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Bestimmungen. Außerdem sammelt er Informationen über Beanstandungen bei Arzneimitteln, insbesondere Qualitäts- und Verpackungsmängel, Arzneimittelrisiken und Nebenwirkungen sowie Wechselwirkungen mit anderen Mitteln. Der Apotheker ist weiterhin dafür verantwortlich, dass die Arzneimittel regelmäßig kontrolliert werden und die Rezepturen korrekt hergestellt werden. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, die letzte fachliche Kontrolle auszuüben, bevor das Arzneimittel dem Kunden ausgehändigt wird. Hinzu tritt die Beschaffung und Bereithaltung der Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die Beratung über die richtige Anwendung und Aufbewahrung der verordneten Arzneimittel.

Im Berufs-Steckbrief der Bundesagentur für Arbeit heißt es zu den Tätigkeiten von Apothekern: „Apotheker/innen verkaufen Arzneimittel und beraten Kunden über die sachgerechte Anwendung und Aufbewahrung. Auch über Wirkungsweise und Risiken der Medikamente wissen sie Bescheid. Daneben fertigen sie Arzneimittel in kleinen Mengen selbst an. Neben Arzneimitteln verkaufen sie Kosmetika, Diätwaren oder Verbandsmaterial.“

Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der angestellten Apotheker in öffentlichen Apotheken richten sich vor allem nach den Tarifverträgen, die die Apothekengewerkschaft ADEXA mit den Arbeitgeberorganisationen der Apotheken (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein) aushandelt. (Weitere Informationen zu den Arbeitsbedingungen und Tarifverträgen unter „Tarifliche Situation angestellter Apotheker“.)

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