Arbeitgeber stärken die Mitarbeitermotivation und -bindung. Zusätzlich erhöhen sie die Attraktivität des Betriebs für qualifizierte Bewerber. Bei überschaubarem Aufwand: Arbeitgeber zahlen einen Zuschuss (gemäß Tarifvertrag) zur Altersversorgung oder vereinbaren mit dem Arbeitnehmer, darüber hinaus einen Teil des Bruttogehaltes in die GesundheitsRente einzuzahlen. Im letzteren Fall reduzieren sich die zu zahlenden Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.
Praxismitarbeiter können sich beim Abschluss der GesundheitsRente auf eine attraktive Rendite und damit auf ein zusätzliches Kapitalpolster zur Ergänzung ihrer Altersversorgung freuen. Bei Einsatz der vermögenswirksamen Leistungen ist das sogar ohne Einbußen beim Nettogehalt möglich.
Antrag für Vertragsänderungen
Wenn Sie einen bestehenden Vertrag zur GesundheitsRente ändern möchten.
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Informationen zur Veräußerung der Pro bAV Pensionskasse AG
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