Möchten Sie mit Ihren Kindern in die eigenen vier Wände ziehen?

In ein neues Haus oder eine neue Eigentumswohnung? Wenn Ihr neues Eigenheim besonders klimafreundlich ist, können Sie den zinsgünstigen staatlichen Förderkredit „Wohneigentum für Familien“ beantragen.

Das sollten Sie über die staatliche Förderung wissen

  • Sie bauen oder kaufen ein neues klima­freundliches Haus zur Selbst­nutzung

  • Sie haben mindestens 1 Kind bis 18 Jahre, das in Ihrem Haushalt lebt

  • Das jährlich zu versteuernde Haus­halts­einkommen darf 90.000 Euro bei 1 Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreiten

  • Beim Förder­programm der KfW handelt es sich um einen Förderkredit mit vergünstigten Zinsen.

  • Der maximale Kreditbetrag hängt von der Förderstufe der Immobilie und der Anzahl der Kinder ab (zwischen 170.000 und 270.000 Euro).

  • Sie können mehrere Förder­möglichkeiten kombinieren und weitere Förder­mittel nutzen.

Die wichtigsten Antworten im Überblick

Was bedeutet klimafreundliches Wohngebäude (mit QNG)?

  • Ihr Wohn­gebäude erreicht die Effizienz­haus-Stufe 40.

  • Es stößt in seinem Lebens­zyklus so wenig CO₂ aus, dass die An­forderung an Treib­haus­­gas­­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden.

  • Es wird nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt.

  • Zusätzlich bei QNG: Die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ sind erfüllt

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­­effizienz und Berater für Nach­­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.

Wer wird gefördert?

  • Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigen­tümer:in (mindestens 50 % Mit­eigentums­quote) selbst.

  • Bei der geförderten Immobilie muss es sich um einen Neubau handeln.

  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.

  • Ihr neues Haus oder Ihre Eigentums­­wohnung ist Ihre einzige Wohn­­immobilie in Deutschland.

  • Ihr Haushalts­einkommen beträgt maximal 90.000 Euro (für Antragsteller und ggf. Ehe- oder Lebens­partner) pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung.

Für wen kommt die Förderung nicht in Frage?

  • Personen, die bereits eine Förderung aus dem Bau­kinder­geld (424) erhalten haben

  • Personen, die bereits ein Wohn­­gebäude oder einen Anteil an einem Wohn­­gebäude in Deutschland besitzen

  • Umschuldungen bestehender Kredite

  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abge­schlossener Vorhaben

  • den Kauf eines Grundstücks

  • den Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und –wohnungen

Wie hoch sind die Förderhöhen?

Kredithöchstbeiträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Höchstbetrag 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Höchstbetrag 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Höchstbetrag 220.000 Euro


Kredithöchstbeiträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG":
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Höchstbetrag 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Höchstbetrag 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Höchstbetrag 270.000 Euro

Eine Aufstockung des Kreditbetrages über den bei der Antragstellung beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich.

Wie beantragt man die Förderung?

Schritt 1: Spezialisten für Energieeffizienz und Nach­haltigkeit beauftragen
Klima­­freundliches Bauen erfordert umfang­reiches Fach­wissen. Um die hohen Anforder­ungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Bau­­begleitung besonders qualif­izierte Spezialisten hinzu. Diese erstellen auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förder­­kredit beantragen:

  • eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz

  • eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäude – mit QNG“)


Schritt 2: Finanzierungs­partner finden und Kredit beantragen
Sprechen Sie unbedingt vor Abschluss der Lieferungs- und Leistungs­verträge oder einem Kaufvertrag mit dem Finanzierungspartner bzw. Ihrem Finanzberater. Wenn das Finanzierungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert ist, können Sie anschließend erste Liefer- und Leistungs­­verträge abschließen – zum Beispiel ein Bau­unternehmen beauf­tragen. Planungs- und Beratungs­­leistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Der Kreditantrag kann nur bei einem Finanzierungs­institut beantragt werden. Wir arbeiten mit mehr als 300 Finanzierungs­partnern zusammen und finden gerne den passenden Bankpartner für Sie und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Schritt 3: Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungs­­partner abschließen, mit Ihrem Bau­vorhaben starten und Liefer- und Leistungs­­verträge abschließen oder die Immobilie kaufen. Der Abschluss des Vorhabens ist nach Einzug in das neue Wohneigentum dem Finanzierungs­institut nachzuweisen.

Welche Unterlagen sind bei Antragstellung einzureichen?

  • Die von einer Expertin oder einem Experten für Energie­effizienz erstellte und von den Antragstellern unterschriebene „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).

  • Die Einkommensteuer­bescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antrags­stellung der im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise des Alleinerziehenden (zum Beispiel: Bei Antragstellung in 2023 sind die Einkommen­steuerbescheide aus den Jahren 2021 und 2020 einzureichen).

  • Die Geburtsurkunde(n) für alle eigenen und angenommenen Kinder, die bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der/des Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben.

  • Die KfW kann ergänzende Unterlagen anfordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Wie lange muss man die Immobilie selber bewohnen?

  • Die antragstellenden Ehe- oder Lebenspartner oder Allein­erziehenden müssen Eigentümer (mind. Miteigentümer zu 50%) des selbstgenutzten Wohn­eigentums werden.

  • Das geförderte Wohneigentum ist als (Mit-)Eigentümer mindestens 5 Jahre ab Einzug selbst zu nutzen. Die Verpflichtung zur Selbstnutzung endet spätestens mit Ende der ersten Zinsbindung.

  • Das geförderte Wohneigentum ist mindestens 10 Jahre zum Wohnen zu nutzen. Wird das Wohneigentum in dem Zeitraum veräußert, muss der Erwerber darauf hingewiesen werden. Sollte die Immobilie vor Ablauf der 10 Jahre nicht für Wohnzwecke genutzt oder abgerissen werden, könnte die KfW die Förderung anteilig zurück­fordern.

Formulare und Merkblätter der KfW

Lassen Sie sich individuell beraten

Unsere Repräsentanten beraten Sie gern persönlich zur Familien­förderung und anderen Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben. Sprechen Sie jetzt mit uns über die staatliche Förderung!

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Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323

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