Nach §21 der Musterberufsordnung für Ärzte sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Die Berufshaftpflichtversicherung ist also ein MUSS, um die Approbation dauerhaft zu erhalten. Eine kleine Unachtsamkeit kann im Arztberuf bereits zu erheblichen finanziellen Forderungen führen. Daher ist für den Arzt umfassender beruflicher Haftpflichtschutz unverzichtbar.
Die Berufshaftpflicht-Versicherung übernimmt für Sie:
- die Prüfung von Patientenforderungen
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche
- die Übernahme der Ansprüche im Falle eines Falles
Nein! Der erweiterte Strafrechtschutz der Berufshaftpflicht greift bei der Kerntätigkeit des Arztes wie z. B. bei einem Behandlungsfehler, die Rechtsschutzversicherung greift bei Vorwürfen aus dem beruflichen Umfeld in der Praxis (Organisation/Mitarbeiterführung etc.)
Nur mit Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung in Kombination ist der Arzt/Zahnarzt rundum abgesichert.
Durch einen Fehler, eine Nebenwirkung oder unterlassene Behandlung erleidet der Patient einen hypoxischen Hirnschaden. Es entsteht ein schwerer Personenschaden, der schnell mehrere Millionen Euro Aufwand auslösen kann.