Berufshaftpflicht für
Ihre Praxis

Als Arzt ist eine berufliche Haftpflichtversicherung berufsrechtlich vorgeschrieben. Eine Arzt-Haftpflichtversicherung prüft für Sie Patientenforderungen, wehrt unberechtigte Haftungsansprüche ab und begleicht im Falle eines Falles den entstandenen Schaden.

Aktuelle Information rund um Corona-Impfzentren:

Wenn Impfungen zum ärztlichen Umfang Ihrer Praxis zählen, besteht innerhalb Ihrer Berufshaftpflichtversicherung gewöhnlich Versicherungsschutz für unterstützende Tätigkeiten in Corona-Impfzentren. Die Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine stellt beispielsweise hierfür Versicherungsbestätigungen aus. Wenden Sie sich bei Fragen an unser kompetentes Beraterteam unter der unten angegebenen Telefonnummer. 



Ihre Vorteile mit der Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte

  • Gutachtertätigkeiten
    mitversichert sind medizinische Gutachten, z. B. für die Rentenversicherung

  • Konsiliärtätigkeiten
    im Rahmen der versicherten Tätigkeit ist die Beratung anderer Ärzte automatisch mitversichert

  • Notarzttätigkeiten und Notfalldienste
    innerhalb Deutschlands und in angrenzenden Ländern Deutschlands gelten Notarzttätigkeiten und Notfalldienste, inkl. Verlegungs- und Intensivtransporte, automatisch als mitversichert 

  • Cyber-Eigenschadenversicherung als Zusatzbaustein möglich
    eine Cyber-Eigenschadenversicherung schützt Sie zuverlässig vor den Folgen eines Hackerangriffs und deckt darüber hinaus eine Reihe weiterer Versicherungsfälle ab

  • erweiterter Strafrechtsschutz
    für alle von Ihnen ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten oder für ein Ereignis als Folge eines Haftpflicht-Schadens besteht erweiterter Strafrechtsschutz. Als versichert gelten hierbei die Übernahme von Gerichts- und Verteidigungskosten

  • professionelle Schadenbearbeitung
    die Schadenbearbeitung erfolgt durch ein auf Arzthaftpflichtfälle spezialisiertes Team aus Volljuristen und Syndikus-Rechtsanwälten

  • Schlüsselverlust
    mitversichert sind fremde, berufliche Schlüssel und Code-Karten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme

  • volle Deckung für Ihre freiberuflichen Tätigkeiten
    bzw. Ihren Praxis-Alltag für Sie und Ihr Praxisteam (ambulant, ambulant operativ oder stationär)

Ihre Fragen zu ....

Warum benötige ich eine Berufshaftpflichtversicherung?

Nach §21 der Musterberufsordnung für Ärzte sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Die Berufshaftpflichtversicherung ist also ein MUSS, um die Approbation dauerhaft zu erhalten. Eine kleine Unachtsamkeit kann im Arztberuf bereits zu erheblichen finanziellen Forderungen führen. Daher ist für den Arzt umfassender beruflicher Haftpflichtschutz unverzichtbar.

Was übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für mich?

Die Berufshaftpflicht-Versicherung übernimmt für Sie:

- die Prüfung von Patientenforderungen
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche
- die Übernahme der Ansprüche im Falle eines Falles

Ist jeder Strafrechtsfall komplett über die Berufshaftpflichtversicherung versichert?

Nein! Der erweiterte Strafrechtschutz der Berufshaftpflicht greift bei der Kerntätigkeit des Arztes wie z. B. bei einem Behandlungsfehler, die Rechtsschutzversicherung greift bei Vorwürfen aus dem beruflichen Umfeld in der Praxis (Organisation/Mitarbeiterführung etc.)
Nur mit Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung in Kombination ist der Arzt/Zahnarzt rundum abgesichert.

Was könnte passieren?

Durch einen Fehler, eine Nebenwirkung oder unterlassene Behandlung erleidet der Patient einen hypoxischen Hirnschaden. Es entsteht ein schwerer Personenschaden, der schnell mehrere Millionen Euro Aufwand auslösen kann.

Ihr Kontakt zu uns

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Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221/148-22762

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