KRANKENVERSICHERUNG

Richtige Krankenversicherung für junge Ärztinnen

Hohe Anforderungen - Ärztinnen bekommen oft erst in ihren 30ern oder 40ern Kinder. Eine lückenlose pränatale Diagnostik ist ihnen daher besonders wichtig.


LESEZEIT — 3 MIN

Schwangere und junge Mütter sind in Deutschland gut versorgt, egal, ob sie privat oder gesetzlich kranken­versichert sind. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich zwischen den beiden Systemen. Denn die Leistungen für werdende Mütter unter­scheiden sich teils erheblich.

Mit einer Schwangerschaft verschieben sich die Prioritäten werdender Eltern. Die größten Veränder­ungen ergeben sich selbst­verständlich für die Frau. Glücks­gefühle und Vor­freude, aber auch Sorgen und Unsicher­heiten sind ständige Begleiter. Da ist es beruhigend, dass umfassende Vorsorge­untersuch­ungen während der Schwanger­schaft Standard sind und keine Frage des Geld­beutels. Alle Basis­untersuch­ungen werden von den gängigen Kranken­versicherungen übernommen, egal, ob gesetzlich oder privat versichert.

Bei genauerem Hinsehen zeigen sich zwischen den einzelnen Versich­erungen dann aber doch einige Unter­schiede bei den Leistungen. 

Kosten für pränatale Diagnostik

Gerade Frauen, die erst in ihren 30ern oder 40ern Kinder bekommen, haben spez­ielle Bedürfnisse und Anforderungen. Beispiel Ultraschallunter­suchung: Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) erkennt die Kosten für eine 2-D-Sonografie bis zu drei Mal im gesamten Schwanger­schafts­verlauf an. Die Kosten für einen 3-D-Ultraschall, eine Nacken­falten­untersuchung oder eine Farb­doppler­sonografie, die eine viel genauere Diagnostik ermöglichen, trägt die GKV in der Regel aber nicht.

Private Kranken­versicherungen zahlen diese speziellen Vorsorge­leistungen. Außerdem beschränken sie die Zahl der Ultra­schall­untersuchungen nicht auf drei pro Schwangerschaft, wenn die behandelnden Ärzte die Sonografie medizinisch notwendig finden.

Fruchtwasseruntersuchung

Unterschiede gibt es auch bei der Erstattung einer Amniozentese. Die Frucht­wasserunter­suchung, mit der Erbkrank­heiten, kindliche Fehl­bildungen und Infektionen erkannt werden können, zahlen gesetz­liche Kranken­versicherungen nur bei Risiko­schwanger­schaften. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Schwangere mindestens Mitte 30 ist oder Erbkrank­heiten bekannt sind. Private Kranken­versicherungen übernehmen diese Untersuchung dagegen meist ohne medizinische Indikation und ohne Alters­beschränk­ungen. Auch das von Frauen­ärzten empfohlene Toxoplasmose-Screening wird in der Regel nur von Privaten bezahlt.

Geburtsvorbereitungskurs & Schwangerschaftsgymnastik

Neben der Diagnostik spielt für Schwangere natürlich auch die Geburts­vorbereitung eine wichtige Rolle. Während die GKV nur bei ärztlicher Verordnung die Kosten für Geburts­vorbereitungs­kurs und Schwanger­schafts­gymnastik übernimmt, zahlen die Privaten im Normalfall diese Leistungen unbegrenzt. Neben der klassischen Schwanger­schafts­gymnastik leisten sie übrigens auch für Angebote wie Aquafitness für Schwangere, Schwanger­schaftsyoga und Hypno­birthing.

DIE RICHTIGE LÖSUNG FINDEN

Der kurze Leistungsvergleich zeigt: Die Wahl der geeigneten Kranken­versicherung erfordert ein genaues Hinsehen. Die Beraterinnen und Berater der Deutschen Ärzte Finanz finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Kranken­versicherung, egal, ob Sie eine gesetzliche oder private Kranken­versicherung bevorzugen. Unten bieten wir Ihnen mehrere Möglich­keiten mit uns in Kontakt zu treten.

GKV oder PKV? 

Auch Ärztinnen und Ärzte müssen entscheiden, welchem Kranken­versicherungs­system sie den Vorzug geben. Worauf sie mit Blick auf ihren besonderen Beruf achten sollten.

Ihr Kontakt zu uns

Beratung in Ihrer Nähe

Rufen Sie an

Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323

Beratung in Ihrer Nähe

Rufen Sie an

Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323