Mit einer Schwangerschaft verschieben sich die Prioritäten werdender Eltern. Die größten Veränderungen ergeben sich selbstverständlich für die Frau. Glücksgefühle und Vorfreude, aber auch Sorgen und Unsicherheiten sind ständige Begleiter. Da ist es beruhigend, dass umfassende Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft Standard sind und keine Frage des Geldbeutels. Alle Basisuntersuchungen werden von den gängigen Krankenversicherungen übernommen, egal, ob gesetzlich oder privat versichert.
Bei genauerem Hinsehen zeigen sich zwischen den einzelnen Versicherungen dann aber doch einige Unterschiede bei den Leistungen.
Gerade Frauen, die erst in ihren 30ern oder 40ern Kinder bekommen, haben spezielle Bedürfnisse und Anforderungen. Beispiel Ultraschalluntersuchung: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erkennt die Kosten für eine 2-D-Sonografie bis zu drei Mal im gesamten Schwangerschaftsverlauf an. Die Kosten für einen 3-D-Ultraschall, eine Nackenfaltenuntersuchung oder eine Farbdopplersonografie, die eine viel genauere Diagnostik ermöglichen, trägt die GKV in der Regel aber nicht.
Private Krankenversicherungen zahlen diese speziellen Vorsorgeleistungen. Außerdem beschränken sie die Zahl der Ultraschalluntersuchungen nicht auf drei pro Schwangerschaft, wenn die behandelnden Ärzte die Sonografie medizinisch notwendig finden.
Unterschiede gibt es auch bei der Erstattung einer Amniozentese. Die Fruchtwasseruntersuchung, mit der Erbkrankheiten, kindliche Fehlbildungen und Infektionen erkannt werden können, zahlen gesetzliche Krankenversicherungen nur bei Risikoschwangerschaften. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Schwangere mindestens Mitte 30 ist oder Erbkrankheiten bekannt sind. Private Krankenversicherungen übernehmen diese Untersuchung dagegen meist ohne medizinische Indikation und ohne Altersbeschränkungen. Auch das von Frauenärzten empfohlene Toxoplasmose-Screening wird in der Regel nur von Privaten bezahlt.
Neben der Diagnostik spielt für Schwangere natürlich auch die Geburtsvorbereitung eine wichtige Rolle. Während die GKV nur bei ärztlicher Verordnung die Kosten für Geburtsvorbereitungskurs und Schwangerschaftsgymnastik übernimmt, zahlen die Privaten im Normalfall diese Leistungen unbegrenzt. Neben der klassischen Schwangerschaftsgymnastik leisten sie übrigens auch für Angebote wie Aquafitness für Schwangere, Schwangerschaftsyoga und Hypnobirthing.
Der kurze Leistungsvergleich zeigt: Die Wahl der geeigneten Krankenversicherung erfordert ein genaues Hinsehen. Die Beraterinnen und Berater der Deutschen Ärzte Finanz finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Krankenversicherung, egal, ob Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bevorzugen. Unten bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten.