Am 24. Februar begann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Drei Tage später war Anne Germering*, Unfallchirurgin aus der Nähe von Bayreuth, schon auf dem Weg nach Kiew. Die 48-Jährige hatte kurzerhand ihren kompletten Jahresurlaub genommen, den Familienkombi mit Medikamenten, Lebensmitteln und Kinderkleidung vollgepackt und war losgefahren, um Kranke und Verletzte im Kriegsgebiet zu behandeln. „Als Ärztin kann ich Menschen in Not wirklich helfen“, sagt Germering. „Für mich ist es selbstverständlich, das auch zu tun.“
Mit dieser Haltung steht sie nicht allein. Viele Ärztinnen und Ärzte engagieren sich ehrenamtlich für Geflüchtete, die medizinische Hilfe brauchen.
*Name von der Redaktion geändert
Dieser Einsatz bringt große persönliche Risiken mit sich. Auch, weil die Berufshaftpflichtversicherung bisher zwar die ambulante, nichtoperative ärztliche Behandlung von Flüchtlingen abdeckte – aber nur in Deutschland. Die Deutsche Ärzteversicherung hat den Versicherungsschutz nun im Rahmen humanitärer Einsätze auf alle EU-Länder und die Ukraine ausgeweitet. Besonders praktisch für Versicherte: Die Erweiterung gilt automatisch für alle bestehenden Berufshaftpflichtverträge und umfasst sowohl privatrechtliche als auch öffentlichrechtliche Ansprüche.
Für Ärztinnen und Ärzte wie Anne Germering schafft das mehr Sicherheit bei ihrem Engagement. „Ich finde es super, dass ich nun auch im Ausland versichert bin“, sagt Germering, die gerade ihren nächsten Ukraineeinsatz vorbereitet. „Und das ganz ohne Papierkram.“
„Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“ So schreibt es die (Muster-)Berufsordnung Ärzte vor. Das bedeutet, dass die Arzthaftpflichtversicherung der aktuellen beruflichen Tätigkeit entsprechen muss. Gern prüft Ihr Berater der Deutschen Ärzte Finanz Ihren Arzthaftpflichtschutz für Sie. Unten bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten.
Zur Vor-Ort-Unterstützung der medizinischen Infrastruktur in der Ukraine und der medizinischen Versorgung geflüchteter Menschen in den Nachbarstaaten der Ukraine im Rahmen von internationalen Organisationen können sich Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland bei der Bundesärztekammer registrieren lassen: