BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Sicher helfen

Die Kommunikation mit Geflüchteten aus der Ukraine ist nur eine von vielen Herausforderungen. Sicherheit bietet jetzt die Berufshaftpflicht der Ärzteversicherung.


LESEZEIT - 1 MIN

Gute Nachricht für Ärztinnen und Ärzte, die Geflüchtete in der Ukraine oder im EU-Ausland behandeln: Ihre Berufshaftpflicht von der Ärzte­versiche­rung deckt diesen Einsatz voll ab.

Am 24. Februar begann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Drei Tage später war Anne Germering*, Unfall­chirurgin aus der Nähe von Bayreuth, schon auf dem Weg nach Kiew. Die 48-Jährige hatte kurzer­hand ihren kompletten Jahres­urlaub genommen, den Familien­kombi mit Medikamenten, Lebens­mitteln und Kinder­kleidung vollgepackt und war losgefahren, um Kranke und Verletzte im Kriegs­gebiet zu behandeln. „Als Ärztin kann ich Menschen in Not wirklich helfen“, sagt Germering. „Für mich ist es selbst­verständlich, das auch zu tun.“ 

Mit dieser Haltung steht sie nicht allein. Viele Ärztinnen und Ärzte engagieren sich ehren­amtlich für Geflüchtete, die medizin­ische Hilfe brauchen. 

*Name von der Redaktion geändert

Endlich Schutz im Ausland

Dieser Einsatz bringt große persönliche Risiken mit sich. Auch, weil die Berufs­haft­pflicht­ver­siche­rung bisher zwar die ambulante, nichtoperative ärztliche Behandlung von Flüchtlingen abdeckte – aber nur in Deutschland. Die Deutsche Ärzte­versiche­rung hat den Versicherungsschutz nun im Rahmen humanitärer Einsätze auf alle EU-Länder und die Ukraine ausgeweitet. Besonders praktisch für Versicherte: Die Erweiterung gilt automatisch für alle bestehenden Berufs­haft­pflicht­verträge und umfasst sowohl privatrechtliche als auch öffentlich­rechtliche Ansprüche.

Für Ärztinnen und Ärzte wie Anne Germering schafft das mehr Sicherheit bei ihrem Engagement. „Ich finde es super, dass ich nun auch im Ausland versichert bin“, sagt Germering, die gerade ihren nächsten Ukraine­einsatz vorbereitet. „Und das ganz ohne Papierkram.“

AUSREICHEND ABGESICHERT? JETZT VERSICHERUNGSSCHUTZ PRÜFEN!

„Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflicht­ansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätig­keit zu versichern.“ So schreibt es die (Muster-)Berufsordnung Ärzte vor. Das bedeutet, dass die Arzthaft­pflicht­versicher­ung der aktuellen beruf­lichen Tätig­keit ent­sprechen muss. Gern prüft Ihr Berater der Deutschen Ärzte Finanz Ihren Arzthaft­pflicht­schutz für Sie. Unten bieten wir Ihnen mehrere Möglich­keiten mit uns in Kontakt zu treten.

Ärztinnen und Ärzte für die Ukraine

Zur Vor-Ort-Unterstützung der medizinischen Infra­struktur in der Ukraine und der med­izinischen Versor­gung geflüchteter Menschen in den Nachbar­staaten der Ukraine im Rahmen von inter­nationalen Orga­nisationen können sich Ärztin­nen und Ärzte aus Deutschland bei der Bundes­ärzte­kammer registrieren lassen:

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