Wer Verordnungen von Kollegen unterzeichnet oder unterzeichnen lässt, kann dafür von den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen in Regress genommen werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, darf nämlich nur der Arzt oder die Ärztin unterschreiben, der oder die sich persönlich vom Zustand des Patienten überzeugt hat. Bei Regress stehen schnell Forderungen von mehreren 10.000 Euro im Raum. Sich dagegen im Alleingang zu wehren, ist wegen des komplizierten Prüfverfahrens fast unmöglich. Hilfe bietet eine Rechtsschutzversicherung für Ärztinnen und Ärzte der ROLAND Rechtsschutz. Sie unterstützt auf dem Klageweg und übernimmt die Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
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Was Sie beim Ausstellen von Verordnungen beachten müssen: