Rechtsschutz für Ärztinnen und Ärzte

Vorsicht bei ärztlichen Verordnungen

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Falsche Unterschrift – In der Hektik passiert es: Eine Verordnung muss unterschrieben werden, die zuständige Kollegin ist weg – und man setzt selbst die Unterschrift auf das Rezept. Das kann böse Folgen haben.

Wer Verordnungen von Kollegen unterzeichnet oder unterzeichnen lässt, kann dafür von den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen in Regress genommen werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, darf nämlich nur der Arzt oder die Ärztin unterschreiben, der oder die sich persönlich vom Zustand des Patienten überzeugt hat. Bei Regress stehen schnell Forderungen von mehreren 10.000 Euro im Raum. Sich dagegen im Alleingang zu wehren, ist wegen des komplizierten Prüfverfahrens fast unmöglich. Hilfe bietet eine Rechtsschutzversicherung für Ärztinnen und Ärzte der ROLAND Rechtsschutz. Sie unterstützt auf dem Klageweg und übernimmt die Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. 


Tipp: Exklusiv über die Deutsche Ärzte Finanz profitieren Sie von besonderen Konditionen. Unsere Beraterinnen und Berater informieren Sie gern. Unten bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten.

Hier droht Regress

Was Sie beim Ausstellen von Verordnungen beachten müssen:

  • Grundsätzlich darf nur unterschreiben, wer auch behandelt hat.

  • Unterschreiben auf Vorrat ist verboten.

  • Blankounterschriften sind nicht zulässig.

  • Ein Faksimilestempel ist keine rechtsgültige Unterschrift. 

  • Der Vertragsarztstempel muss an der richtigen Stelle stehen.

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