Für eine/n Arzt/Ärztin in Weiterbildung liegt das Einstiegsgehalt gemäß Tarifverträgen für das Jahr 2019 im ersten Jahr monatlich zwischen 4.400 und 4.600 Euro brutto. Hinzu kommen meist Bereitschaftsdienste, mit denen man im Monat schnell auf 1.000 Euro brutto mehr kommen kann. Der Nettobetrag hingegen ist weniger genau zu bestimmen, da die Abzüge in Abhängigkeit von der Steuerklasse, der Kirchenzugehörigkeit, der Krankenversicherung und weiteren Faktoren stehen.
Als Arzt oder Ärztin in Weiterbildung ist es wichtig zu wissen, dass sich der Verdienst nach der Berufserfahrung und nicht nach der Ausbildung oder Weiterbildungszeit in seinem/ihrem Fach richtet. Somit muss ein Arzt in Weiterbildung nach einem Fachwechsel nicht wieder in Stufe eins beginnen, sondern kann meist auf seine bisherige Erfahrung und somit seine erreichte Stufe aufbauen. Entsprechend steigt das Gehalt eines Arztes oder einer Ärztin in Weiterbildung mit den Jahren an Berufserfahrung.
Das Einkommen eines niedergelassenen Facharztes hängt von dem ausgeübten Fachgebiet sowie dem Einsatzgebiet ab und unterscheidet sich enorm von dem Gehalt eines Facharztes einer öffentlichen Einrichtung. Handelt es sich um einen niedergelassenen Facharzt mit eigener Praxis, ist zu berücksichtigen, ob diese Facharzt-Praxis alleine oder gemeinsam mit einem anderen Mediziner geführt wird. Auskünfte über den Reinertrag – die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben – gibt das Statistische Bundesamt, welches alle vier Jahre eine Kostenstrukturstatistik veröffentlicht. Durchschnittlich liegt der Reinertrag einer Arztpraxis eines Facharztes bei etwa 260.000 Euro. Dabei haben Fachärzte der Radiologie durchschnittlich den höchsten Reinertrag.
Als Facharzt kann man sich auch dafür entscheiden, auf Honorarbasis in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken oder medizinischen Versorgungszentren zu arbeiten. Die Arbeitszeit kann variieren, da der Einsatz des Arztes bzw. der Ärztin in der Regel zeitlich befristet ist. Vor allem in der Anästhesiologie und der Allgemeinmedizin sind viele Honorarärzte vertreten.
Wie bereits erwähnt, hängt die Höhe des Gehalts von vielen Faktoren ab. Ein/e Arzt/Ärztin in Weiterbildung kann beispielsweise durch Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft – folglich durch mehr Arbeitszeit – ein höheres Gehalt bekommen. Dabei hängt die Anzahl der Dienste von der Leistungsstruktur sowie der Größe der Klink, des Krankenhauses oder der entsprechenden Einrichtung ab.
Die Regelung für die Vergütung des Bereitschaftsdienstes sollte sich im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag wiederfinden. Wie viel ein Arzt pro Bereitschaftsdienst verdient, ist ebenfalls im Arbeitsvertrag festgelegt. Die ausgezahlte Pauschale hängt stark mit den Jahren an Berufserfahrung zusammen. Weitere Gehaltsunterschiede hängen von den ausgeführten Zusatzleistungen sowie der betrieblichen Altersvorsorge der jeweiligen Arbeitgeber ab. Diese Zusatzleistungen, auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt, sind ärztliche Leistungen, die der Patient grundsätzlich selbst bezahlen muss.
Viele Berufsstarter gehen auf Nummer sicher und schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Eine gute Entscheidung, denn für Ärzte besteht ein großes Risiko, nicht mehr arbeiten zu können. Sollte dies der Fall sein, sorgt die BU dafür, dass man finanziell auf der sicheren Seite steht. Vorausgesetzt, der Versicherungsschutz wird regelmäßig an die jeweilige Lebenssituation angepasst. Ansonsten droht im Ernstfall eine Einkommenslücke von einigen Tausend Euro, weil das aktuelle Gehalt und die seinerzeit vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auseinanderklaffen. Logisch, denn das Gehalt eines Assistenzarztes ist kaum mit dem Gehalt eines Oberarztes oder Chefarztes zu vergleichen. Deshalb gilt: Wenn das Gehalt steigt, muss auch die BU-Absicherung angepasst werden.
Die BU lässt sich aber nicht einfach per Knopfdruck anpassen. Vorher verlangen die meisten Versicherer einen gründlichen Gesundheitscheck. Sie wollen wissen, wie hoch das Risiko ist, dass jemand im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig wird. Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag, den der Versicherte für seine BU zahlen muss.
Wer schlau ist, hat seinen BU-Schutz abgeschlossen, als er noch jung und gesund war. Denn dann ist – und bleibt – der Schutz besonders günstig. Wer seine BU bei der Deutschen Ärzteversicherung abgeschlossen hat, hat dann außerdem tolle Optionen, sodass sich der Schutz auch Jahre später noch mit wenig Aufwand anpassen lässt. Und das meist ohne lästige Gesundheitsprüfung. Sie möchten mehr darüber erfahren? Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein persönliches Angebot, damit Sie abgesichert sind.