KlinikRente

Mehr als 2.100 Kranken- und Pflege­ein­richtungen bieten ihren angestellten Ärzten und Führungs­kräften bereits die Vorteile der KlinikRente. Das starke Trägerkonsortium (u.a. AXA und Deutsche Ärzteversicherung) bietet Arbeit­gebern und Arbeit­nehmern höchste Sicherheit und Stabilität.

Vorteile

  • Deutlich höhere Rente
    bis zu 40 % mehr im Vergleich zu privatem Rentenvertrag

  • Keine Wechselwirkung
    zu Beiträgen an ZVK bzw. VBL

  • Sparsam
    - Beiträge unbegrenzt steuerfrei
    - Beiträge sozial­versicherungs­frei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
    - Kostenvorteile d
    urch Groß­gruppen­rabatte

  • Sicher und stabil
    - Sicherheit durch starke Träger­gesell­schaften, u.a. die Deutsche Ärzteversicherung
    - garantierte Einhaltung der Versorgungs­zusagen

  • Hohe Portabilität bei Arbeitgeberwechsel
    durch Branchen­standard und über 1.900 Mitglieds­einrichtungen

  • Rentenauszahlung flexibel wählbar
    bis zu 100 % Kapital­auszahlung und/oder lebens­lange Rente

So funktioniert die KlinikRente

Arbeit­geber und Arbeit­nehmer vereinbaren die betriebliche Alters­ver­sorgung durch Entgelt­umwandlung. Der Arbeit­nehmer definiert die Höhe des Vorsorge­beitrags, der von seinem Brutto­einkommen ab­gezogen wird. Der Arbeit­geber zahlt diesen Beitrag monatlich in die Unter­stützungs­kasse KlinikRente ein.

Dieser Vorsorgebeitrag ist steuerfrei. Die Besteuerung findet erst bei der Renten-/­ Kapital­auszahlung in der Renten­phase statt. Dann sind die Steuer­sätze niedriger und zusätzlich können Frei­beträge genutzt werden.
 

Arbeitnehmer können mit der KlinikRente bis zu 40 % mehr Rente als mit einem privat abgeschlossenen Vertrag erreichen!

Beispiel Rentenvorteil

Vergleich zwischen KlinikRente und einem privat abgeschlossenen Rentenvertrag:

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