Bürgerentlastungsgesetz - durch Steuervorteile zu mehr Lebensqualität im Alter

Seit dem 01.01.2010 haben Sie mehr Geld zur Verfügung. Der Grund: durch das Bürgerentlastungsgesetz wird die Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung deutlich verbessert.

Insbesondere Ärzte, die mit ihrer Familie privat krankenversichert sind, profitieren stärker von dem Bürgerentlastungsgesetz.

Aber auch für alle anderen Steuerpflichtigen lohnt es sich, die Möglichkeiten zu nutzen.

Wer wird entlastet und wie?

Steuerlich berücksichtigt werden die Kranken- und Pflegepflicht-versicherungsbeiträge

Die bisherigen Höchstbeiträge, die im Rahmen der sonstigen Vorsorge-aufwendungen steuerlich abgesetzt werden können, erhöhten sich zum 01.01.2010 um 400 Euro pro Person auf die folgenden Höchstbeiträge:

Für gemeinsam veranlagte Verheiratete gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen der doppelte Höchstbeitrag.

Beiträge für eine Basiskrankenversicherung sowie Beiträge der Pflegepflichtversicherung können, selbst wenn sie über die Höchstbeiträge hinausgehen, immer zu 100% abgesetzt werden.

Über wie viel eingespartes Geld können Sie verfügen?

Die Einsparungen können natürlich je nach Familienstand, Einkommen und Art des Versicherungsschutzes sehr unterschiedlich sein. Wie unsere Berechnungsbeispiele zeigen, ergeben sich aber durchaus Entlastungen von mehreren Tausend Euro.

Erspartes Geld sinnvoll anlegen

Durch die monatliche Steuerentlastung haben Sie mehr Geld zur Verfügung. Investieren Sie dieses Geld in Ihre Altersvorsorge:

Steigern Sie Ihre Lebensqualität im Alter

Was Sie einsparen und welche Möglichkeiten Sie dadurch haben, erfahren Sie von unseren Beratern.

Nutzen Sie die Chance, Ihre Altersvorsorge ohne Abstriche beim Einkommen substantiell zu verbessern:

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