Seit 01.01.2011 ist die 3-Jahresregelung entfallen. Das heißt, bereits nach einem Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze können Sie in die private Krankenversicherung wechseln und die Vorzüge nutzen.
Ein Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist jetzt schneller möglich.
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Sie können bereits ab dem 01.01.2012 von reduzierten Monatsbeiträgen und besseren Leistungen profitieren.
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