Für die Einrichtung der Praxis werden oft hohe Summen investiert und meist auch finanziert. Im Falle eines Brandes oder Einbruchdiebstahls wäre der Gegenwert zerstört und die Existenz möglicherweise gefährdet.
Versicherungsschutz besteht für das Inventar, also die technische und kaufmännische Praxiseinrichtung, Waren und Vorräte einschließlich fremden Eigentums sowie Gebrauchsgegenstände der Praxisangehörigen zum Neuwert. Zur technischen und kaufmännischen Praxiseinrichtung gehören alle beweglichen Sachen einschließlich aller elektronischen oder elektrischen Anlagen und Geräte der Büro-, Kommunikations- und Medizintechnik inkl. Endoskop, Computertomograph, Kernspintomograph, außerdem Gebäudeeinbauten, die der Kunde als Mieter in die Praxisräume eingebracht hat.
Nicht versichert sind Verschleiß, Verderb, Verfall, Vorsatz des Versicherungsnehmers, Streik oder Aussperrung, politische Gefahren,
innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Kernenergie
Bitte denken Sie an den Zusatzbaustein "Elektronikversicherung", um Ihre elektronischen Büro- und medizinische Geräte abzusichern. Desweiteren können Sie den Baustein "Betriebsunterbrechung" abschließen, um bei einer Praxisschließung aufgrund Sachschäden für die laufenden Praxiskosten und den nicht erwirtschafteten Gewinn wegen des ausbleibenden Umsatzes abgesichert zu sein.
Ein Kurzschluss setzt einen Stecker in Brand. Das Feuer zerstört einen kompletten Raum, und der Ruß verteilt sich in allen Räumlichkeiten so stark, dass für die Reinigungsarbeiten die Praxis geschlossen werden muss.